• Unterschiede der Haftpflicht- und Kaskoentschädigung
• Umsatzsteuerersatz nach der Rechtsreform des § 249 BGB
• Haftpflichtentschädigung im Totalschadenbereich
- Reparatur- und Totalschaden/ Restwert - 70% / 50% Grenze
- Opfergrenze (130% Grenze)
- Integritätsinteresse
- Fiktive Abrechnung
Bei Integritätsinteresse kein Restwertabzug
Sind die Reparaturkosten + Wertminderung niedriger als der Wiederbeschaffungswert muss der Haftpflichtversicherer bei fiktiver Abrechnung den Fahrzeugschaden (Reparaturkosten + Wertminderung) ohne Abzug des Restwertes ersetzen.
Voraussetzung:
KFZ muss betriebs- und verkehrssicher sein
Weiterbenutzung für mindestens 6 Monate
Reaktion der Versicherer (Beispiele):
HUK reguliert zunächst WBW – RW, nach 6 Monaten den Restwert
Signal Iduna reguliert unter Rückforderungsvorbehalt